An die Aktionäre von PROYCONTEC, S.L.
Wir haben den Jahresabschluss von PROYCONTEC, S.L. für die Austellung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang für das Geschäftsjahr bis 31. Dezember 2006 geprüft. Aufstellung und Inhalt des Jahresabschluss liegen in der Verantwortung der Verwalter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Beurteilung abzugeben, die auf unsere Prüfung beruht. Diese Arbeit wurde gemäß den allgemein anerkannten Buchprüfungsrichtlinien durchgeführt, welche eine stichprobenhafte Prüfung des dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Belegmaterials und die Bewertung seiner Ausführung, der zur Anwendung gebrachten Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und der erfolgten Schätzungen fordern.
Gemäß der Handelsgesetzgebung haben die Verwalter zu Vergleichszwecken zu jedem einzelnen Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Finanzrechnung, außer den Zahlen für das zum 31. Dezember 2006 beendete Geschäftsjahr, auch die Vorjahreszahlen vorzulegen. Unsere Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf den Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2006 beendete Geschäftsjahr. Am 15. Juni 2006 erteilten andere Wirtschaftsprüfer einen Prüfungsbericht zum dem am 31. Dezember 2005 beendeten Geschäftsjahr, in dem wir einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgaben.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage für das zum 31. Dezember 2006 beendete Geschäftsjahr, der Ergebnisse ihrer Geschäftsaktivitäten sowie der Zufluss und Verwendung der Finanzierungsmitteln für das an diesem Datum beendete Geschäftjahr. Der Jahresabschluss enthält die notwendige und ausreichende Information, die für eine angemessene Auslegung und Verständnis notwendig sind, unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Der beiliegende Lagebericht des Geschäftsjahres 2006 enthält die Erläuterungen über die Situation der Gesellschaft, die Geschäftsentwicklung und andere Angelegenheiten, die die Verwalter als angebracht erachten. Er ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Wir haben überprüft, ob die buchhalterischen Informationen des genannten Lageberichts mit denen des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2006 übereinstimmen. Unsere Aufgabe als Wirtschaftsprüfer beschränkt sich auf die Überprüfung des Lageberichts mit dem in diesem Abschnitt angesprochenen Umfang und beinhaltet nicht eine Überprüfung, von der buchhalterischen Eintragungen der Gesellschaft, abweichender Informationen.
Rafael Gómez García
Wirtschaftsprüfer
Malaga, 15. Juni 2007